Betretungsverbote – 15.03.2019

Mit dem 15.03.2019 ist es wieder soweit, dass die Betretungsverbote für gewisse Bereiche gelten. Hierunter fallen u.a. Brutgebiete sensibler wiesenbrütender und kiesbrütender Arten, achte also bitte auf die Hinweistafeln und halte dich daran.

Die Streuwiesen und Schilfbereiche, sind im Naturschutzgebiet ganzjährig nicht zu betreten.

Von März bis Juni/Juli ist die Zeit der Fortpflanzung, der Brut und Aufzucht der Jungtiere. Dies ist eine anstrengende Zeit für viele Tierarten, in der kleine Störungen schon eine große negative Auswirkung haben können.

Auch ist dies die Zeit, in der die Pflanzen wieder beginnen zu gedeihen. Die ersten Gräser sprießen, die Bäume werden langsam grün.


Freizeit, Natur, Naturschutzgebiet, NSG, Rheindelta

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