Durch die Vielfalt an Lebensräumen bietet das Rheindelta vielen Tier- und Pflanzenarten ein geeignetes zu Hause.
Hier wachsen rund 600 verschiedene Blütenpflanzen und Farne. Viele davon sind in ganz Österreich oder auch in Mitteleuropa bedroht, wie z.B. der Sonnentau und der Kleine Rohrkolben.
Eine der seltenen, aber sehr attraktiven Arten ist die Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica). Wenn sie im Frühjahr blüht färbt sie die Streuwiesen blau.
Sehr viel seltener ist die zierliche Sommer-Drehwurz (Spiranthes aestivalis), die Ende Juli in den kalkreichen und nassen Streuwiesen blüht.
Ebenfalls an nassen Standorten findet man den Zwerg-Rohrkolben (Typha minima) – auch er ist wie die Sommer-Drehwurz vom Aussterben bedroht.
Als bedeutendes Brut- und Rastgebiet lassen sich hier, vor allem in den großen Flachwasserzonen, Buchten und Schlickflächen, über 300 Vogelarten beobachten. Einige davon machen nur während des Vogelzuges hier Rast, wie der Alpenstrandläufer, der Gänsesäger oder der Singschwan. Andere, wie die Flussseeschwalbe, der Kiebitz oder die Bekassine brüten und ziehen hier ihre Jungen auf.
Auch die verschiedensten Insekten, wie seltene Schmetterlingsarten, rund 160 Wildbienen-Arten und rund 40 Libellen-Arten finden am Rheindamm und in den Wiesen einen Lebensraum.
Weiterführende Links:
Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (pdf)
Vogelschutz-Richtlinie (pdf)
Geschützte Pflanzen und Tiere Vorarlbergs (Flyer)
Artenliste der Pflanzen_UMG_2017 (pdf)
Artenliste der Vogelarten_Birdlife_2016 (pdf)
Schmetterlinge im Rheindelta_Peter Huemer (pdf)
Libellen im Rheindelta_ Kurt Hostettler_1994 (pdf)
Efeu-Seidenbiene & Feldwespe (pdf)
Haselmaus (pdf)
Wasservögel und Fütterung (pdf)
Ringelnatter (pdf)
Durch die Naturschutzverordnung sind alle frei lebende Tiere in Vorarlberg geschützt. Sie dürfen nicht absichtlich beunruhigt, verfolgt, gefangen oder getötet werden. Ihre Brutstätten und Nester dürfen nicht entfernt oder zerstört werden.
Geschützte Pflanzen
In Vorarlberg dürfen wild wachsende Pflanzen weder missbräuchlich genutzt, noch mutwillig beschädigt oder vernichtet werden. Eine maßvolle Nutzung für den persönlichen, privaten Gebrauch, wie das Sammeln von Kräutern, ist erlaubt. Einige seltene Pflanzenarten stehen in Vorarlberg unter strengem Schutz.