Kajak, Kanu, SUP,…

Die Benützung von Kajak, Kanu, SUP und Co wird immer beliebter am Bodensee. Doch auch mit diesen kleinen nicht motorisierten Booten und Brettern müssen gewisse Regeln eingehalten werden.
Die naturnahen Ufer und Flachwasserbereiche des Bodensees sind die Kinderstube für Jungfische und unverzichtbar für die Selbstreinigung des Sees. Für brütende Vögel im Schilf und für Tausende von rastenden Wasservögeln ist es wichtig, dass die Uferlebensräume nicht beunruhigt werden.
Rot-Weiß-Rote Schilder im See weisen auf die gesperrten Wasserflächen hin, diese gelten für sämtliche Wasserfahrzeuge! Zusätzlich sind an verschiedenen Standorten gelbe Schilder mit durchgestrichenem Kanu angebracht, die dieselbe Bedeutung haben.

Naturschutzverordnung Rheindelta
• Schilfgürtel und die anschließende 10 m breite Wasserfläche dürfen nicht betreten werden.
• Schilfgürtel und die anschließende 50 m breite Wasserfläche dürfen nicht befahren werden.
• Auf der im Naturschutzgebiet gelegenen Wasserfläche der Dornbirnerach sowie in deren Schilfgürteln darf nicht mit Wasserfahrzeugen
gefahren werden.
• Vom 1. November bis zum 15. April gilt ein generelles Verbot für Surfen, Kitesailing, Wasserskifahren und ähnliche Sportarten.

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (gesamter Bodensee)
• Wasserpflanzenbestände (Schilf, Binsen und Seerosen) dürfen nicht befahren werden, ein Mindestabstand von 25 m ist einzuhalten.

Die Boote und Bretter müssen zusätzlich mit Namen des Besitzers oder ähnlichem gekennzeichnet sein – dies vereinfacht die Suche nach Sportlern in Not.

Leporello: Information für Wassersportler

Bodensee, gesperrte Wasserfläche, Kajak, Kanu, Ruhezone, Schilf, SUP

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